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DE-ÖKO-007
LU-BIO-04
> Akkreditiert
> nach EN 45 011
> AKS-ZE-60802
AKTUELLES |
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Vor dem 01.01.2009 war Heimtierfutter im Geltungsbereich der alten EG-Verordnung (VO 2092/91) ausdrücklich ausgenommen. Eine Bio-Zertifizierung war daher nur auf privatrechtlicher Basis möglich ohne Bezug zur EG-Öko-Verordnung. Dennoch hat sich ein Markt für diese Produkte entwickelt, der zwischenzeitlich auch für die Vermarktungskette von Bio-Erzeugnissen bedeutend ist.
In den neuen Durchführungsbestimmungen 889/2008 zur neuen EG-Öko-VO 834/2007, die seit dem 01.01.2009 gültig ist, wird Heimtierfutter erstmalig positiv genannt. Damit fällt Heimtierfutter zukünftig unter den Anwendungsbereich der EG-Öko-VO. Gemäß Artikel 95, Absatz 5 der DFB 889/2008 wird eine Bio-Auslobung nur noch möglich sein unter Anwendung eines national anerkannten oder von den Mitgliedstaaten akzeptierten oder anerkannten privatwirtschaftlichen Standards. Da ein solcher Standard bislang weder in Deutschland noch international existierte, wurde vom Prüfverein Verarbeitung für ökologische Landbauprodukte e.V. im Rahmen des Förderprogramms „Bundesprogramm ökologischer Landbau“ mit Hilfe von Literaturrecherchen und einem breiten Kreis von Fachexperten ein Standard für Bio-Heimtierfutter entwickelt. Dieser wurde den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder vorgelegt und ist mittlerweile nach abschließender Überarbeitung durch Fachexperten als Mindeststandard in Deutschland akzeptiert. Darauf aufbauende Richtlinien der Landbauverbände sind wie bei Lebensmitteln ohne Einschränkungen möglich.
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte finden Sie in unserem Info-Anschreiben für Heimtierfutterhersteller.
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